Auswirkungen im Alltag
Die zahlreichen Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union beeinflussen inzwischen fast alle Lebens- und Arbeitsbereiche. In vielen Fällen dienen die Vorgaben dem Verbraucherschutz und der Chancengleichheit von Unternehmen, die innerhalb der Union tätig sind.
Hier einige Beispiele:
Notrufnummer 112
Die Notrufnummer 112 funktioniert in allen Mitgliedsstaaten. Sie ist immer kostenfrei und steht allen Bürgern offen. Sie ist immer aus dem Handy- und dem Festnetz erreichbar und ermöglicht es, den Anrufer zu orten.
Entscheidung des Rates vom 29. Juli 1991 (91/396/EWG) und Richtlinie 2002/22/EG
Spielzeugsicherheit
Die EU legt Sicherheitskriterien und Anforderungen fest für Spielzeug für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Dies betrifft das Spielzeug als solches, aber auch seine Inhaltsstoffe. Hier steht der Verbraucherschutz im Vordergrund.
Richtlinie 88/378/EWG
Handygespräche im Ausland
Die EU hat im Jahr 2012 Höchstgrenzen für die Preise festgelegt, die ein Mobilfunk-Anbieter verlangen darf, wenn ein Kunde außerhalb des eigenen Landes, aber innerhalb der EU, mit seinem Handy telefoniert. Die Preise sollen schrittweise gesenkt werden. Dies kommt dem Verbraucherschutz entgegen, stärkt aber auch die Wirtschaft.
Verordung Nr. 531/2012
Europäische Regionalförderung
Die EU unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen in ärmeren Regionen der EU, damit diese dauerhaft Arbeitsplätze schaffen können. Zudem unterstützt die EU Infrastruktur-Projekte wie den Straßenbau und technische Hilfsmaßnahmen. Als ärmere Regionen gelten dabei nicht nur arme Staaten, sondern auch ärmere Regionen in reichen Ländern wie Deutschland.
EG-Verordnungen 1080/2006 und 1083/2006
Europäischer Führerschein
Die EU hat daran gearbeitet, dass alle Mitgliedsländer die PKW-Führerscheine der jeweils anderen Länder anerkennen. Sie hat an der Einführung gleicher Typenklassen und der internationalen Lesbarkeit der Daten auf dem Führerschein mitgearbeitet.
Richtlinie 2006/126/EG
Eierkennzeichnung und Käfiganforderungen für Hennen
Die EU hat Mindeststandards für Hennen festgelegt, die zur Eierproduktion genutzt werden. Dabei sind tierfeindliche Käfige nicht mehr gestattet und alle Kriterien genau vorgegeben.
Die Verordnung über die Eierkennzeichnung erlaubt die Nachvollziehbarkeit der Produkte: Woher stammen sie, wie lange sind sie haltbar, aus welchem Betrieb und aus welchem Stall kommen sie?
Richtlinie 1999/74/EG und Verordnung 1651/2001
Europäische Krankenversichertenkarte
Die Europäische Krankenversichertenkarte erleichtert die medizinische Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedsland. Die Krankenversicherungen übernehmen im EU-Ausland die gleichen Leistungen, die auch für Bürger des jeweiligen Landes gelten.
Beschluss Nr. 189 vom 18. Juni 2003 (2003/751/EG)
Transparente Flugpreise
Beim Kauf von Flugreisen, die von Flughäfen innerhalb der EU starten, müssen die Kunden über alle geltenden Bedingungen informiert werden. Dabei muss immer der zu zahlende Endpreis inkl. aller Steuern und Gebühren genannt werden. Freiwillige Zusatzleistungen und deren Kosten müssen zu Beginn der Buchung eindeutig dargestellt werden.
Verordnung Nr. 1008/2008
Single Euro Payments Area (SEPA)
Banken müssen EU-Bürgern Konten bereitstellen, die EU-weit nutzbar sind. Dazu gehören grenzüberschreitende Zahlungen, exakte Fälligkeitsdaten für Lastschriften, Akzeptanz von Bankkarten, gemeinsame Rechtsrahmen und Überweisungsgutschriften spätestens nach einem Tag. Im Rahmen dieser Umstellungen wurden die IBAN-Kontonummern eingeführt.
Verordnung Nr. 260/2012
Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel
Lebensmittel, die gentechnisch verändert sind, müssen wegen des Verbraucherschutzes besonders gekennzeichnet werden, damit der Kunde eine bewusste Kaufentscheidung treffen kann.
Verordnungen EG 1829/2003 und 1830/2003
EU-Badegewässerrichtlinie
Die EU erstellt gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten einen regelmäßigen Report über die Wasserqualität in Badegewässern. Dies soll dem Verbaucher- wie dem Umweltschutz dienen. Die EU legt zudem Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln sowie Regeln für Badeverbote fest.
Die aktuellen Daten sind im Internet nachzulesen: http://bwd.eea.europa.eu
Richtlinie 2006/7/EG
Bildung in Europa
Mit Programmen wie Erasmus, Cemenius und Jugend in Aktion unterstützt die EU junge EU-Bürger dabei, im Ausland eine Fortbildung zu machen, ein europäisches Jugendtreffen mitzuerleben, einen Freiwilligendienst zu leisten oder im Ausland zu studieren.