Erweiterung der Union
Von Erweiterung spricht man in der Europäischen Union, wenn Staaten der EU beitreten. Einem Beitritt gehen jahrelange Verhandlungen und Veränderungen in den Beitrittsländern voraus. Oft werden mehrere Länder gleichzeitig aufgenommen, daher spricht man auch von Erweiterungsrunden.
Kopenhagener Kriterien
Die Kopenhagener Kriterien definieren ganz allgemein und grundlegend, welche Voraussetzungen ein Land erfüllen muss, das Mitglied der EU werden will. Dem Beitritt müssen dann alle Mitgliedsländer zustimmen.
Zu den Kopenhagener Kriterien zählen:
- Demokratie
- Rechtsstaatlichkeit
- Wahrung der Menschenrechte
- Schutz von Minderheiten
- Funktionsfähige Marktwirtschaft
- Identifikation mit den Zielen der EU
Beitrittsrunden
1951
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande
(Insgesamt 6 Mitgliedsstaaten)
1973
Norderweiterung:
Großbritannien, Irland und Dänemark
(Insgesamt 9 Mitgliedsstaaten)
1981
Griechenland
(Insgesamt 10 Mitgliedsstaaten)
1986
Süderweiterung:
Spanien und Portugal
(Insgesamt 12 Mitgliedsstaaten)
1995
Österreich, Finnland und Schweden
(Insgesamt 15 Mitgliedsstaaten)
2004
Osterweiterung:
Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei
(Insgesamt 25 Mitgliedsstaaten)
2007
Rumänien und Bulgarien
(Insgesamt 27 Mitgliedsstaaten)
2013
Kroatien
(Insgesamt 28 Mitgliedsstaaten)
2020
Austritt Großbritanniens
(Insgesamt 27 Mitgliedsstaaten)
Derzeitige Beitrittskandidaten
Serbien, (Nord-)Mazedonien, Türkei, Montenegro und Albanien; Island hat den Prozess 2015 auf eigenen Wunsch abgebrochen.