Vertiefung der Union

Viele Aktionen der EU dienen dem Ziel, das Arbeiten, Handeln, Reisen, Lernen,also das Leben allgemein, innerhalb der EU für alle Bürger zu vereinfachen und so Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten abzubauen.

Um dieses Ziel zu erreichen, versucht die EU einheitliche Regeln in allen Ländern aufzustellen. Diese kann die EU aber nicht vorschreiben, sondern nur vorschlagen. Alle Mitgliedsländern müssen diesen Regeln zustimmen und sie dann selbst im eigenen Land umsetzen.

Damit sich auch alle Länder langfristig an diese einheitlichen Regeln halten, schließen sie untereinander Verträge.

Damit folgen in den Mitgliedsländern immer mehr Aspekte des täglichen Lebens solchen vereinheitlichten Regeln. Dieser Prozess wird auch als Vertiefung der EU bezeichnet.

Wichtige Verträge

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

1951/1952
Ziel: Schaffung einer Abhängigkeit zwischen Kohle- und Stahlindustrie, damit ein Land nicht mehr ohne das Wissen der anderen bewaffnete Einsatzkräfte mobilisieren kann. Mit dieser Maßnahme wurde dem Misstrauen und den Spannungen nach dem Zweiten Weltkrieg entgegengewirkt. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus.

Römischen Verträge

1957/1958
Verträge zur Gründung der EWG und von Euratom
Ziel: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).
Wichtigste Neuerungen: Ausbau der europäischen Integration durch Einbeziehung einer allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Vertrag von Brüssel

1965/1967
Fusionsvertrag
Ziel: Umgestaltung der Europäischen Institutionen
Wichtigste Neuerungen: Einrichtung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates für die damaligen drei Europäischen Gemeinschaften (EWG, Euratom und EGKS). Aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam.

Einheitliche Europäische Akte

1986/1987
Ziel: Reform der Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt Portugals und Spaniens und Beschleunigung des Entscheidungsprozesses bei der Verwirklichung des Binnenmarkts.
Wichtigste Neuerungen: Ausdehnung der Fälle, über die im Rat mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden wird (so dass ein einziges Land gegenüber einer vorgeschlagenen Rechtsvorschrift nicht mehr so einfach ein Veto einlegen kann), Einführung von Zusammenarbeits- und Zustimmungsverfahren, die den Einfluss des Parlaments stärken.

Vertrag von Maastricht

1992/1993
Vertrag über die Europäische Union
Ziel: Vorbereitung auf die Europäische Währungsunion und Einführung von Elementen einer politischen Union (Unionsbürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik).
Wichtigste Neuerungen: Gründung der Europäischen Union und Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das dem Parlament im Entscheidungsprozess eine stärkere Stimme verleiht; neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU-Länder, z. B. in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres.

Vertrag von Amsterdam

1997/1999
Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen zur Vorbeitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
Wichtigste Neuerungen: Änderungen, Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und EWG-Verträge sowie ein transparenterer Entscheidungsprozess (vermehrte Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens).

Vertrag von Nizza

2001/2003
Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben wirksam erfüllen konnte.
Wichtigste Neuerungen: Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat.

Vertrag von Lissabon

2007/2009
Ziel: Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen.
Wichtigste Neuerungen: Mehr Befugnisse für das Europäische Parlament, ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat, die europäische Bürgerinitiative , die Einführung der Ämter eines ständigen Präsidenten des Rates der Europäischen Union und eines neuen Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, ein neuer diplomatischer Dienst der EU.
Der Lissabon-Vertrag legt eindeutig fest, welche Befugnisse die EU hat, die EU-Mitgliedstaaten haben und welche beide haben.

Quelle: http://europa.eu/eu-law/decision-making/treaties/index_de.htm