Institutionen der EU

Die Arbeit der Europäischen Union ist sehr vielfältig und immer folgt sie dem Grundsatz, dass möglichst alle Menschen eingebunden und alle Meinungen gehört werden sollen.

Das führt dazu, dass es viele Institutionen gibt, die Hand in Hand arbeiten sollen, um die Union voran zubringen. Die wichtigsten stellen wir im Rahmen unseres Seminars vor.

Dabei wird auch auf das Dreieck der Macht innerhalb der EU eingegangen.

Europäischer Rat

Der Europäischer Rat ist das Spitzentreffen der Europäischen Union. Hier kommen die Staats- und Regierungschefs zusammen. Sie treffen sich normalerweise zweimal im Jahr, bei Bedarf auch häufiger.

Neben den Vertretern der Mitgliedsstaaten gehören dem Rat auch der Kommissionspräsident und der Präsident des Europäischen Rats an. Auch die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Tagungen teil. Zu Beginn jeder Sitzung darf auch der Präsident des Parlaments im Namen der Bürger sprechen.

Der Europäische Rat gibt die Zielvorstellungen und Prioritäten der EU vor. Er entscheidend über Fragen der zukünfigen Entwicklung der EU, über die Aufnahme weiterer Mitgliedsstaaten und bestimmt den Kommissionspräsidenten aus den Vorschlägen des Parlaments.

http://www.consilium.europa.eu/de/european-council/

Europäische Kommission

Die Kommission kann als die Regierung der Europäischen Kommission verstanden werden. Sie erarbeitet Vorschläge für neue Vorhaben und überwacht die Einhaltung der Beschlüsse. Ihr Präsident wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und vom Parlament berufen. Alle Mitgliedsstaaten schicken aus ihrem Land einen Politiker als Kommissar nach Brüssel. Die Kommissare sind mit Ministern vergleichbar. Der Präsident legt fest, welcher Kommissar sich mit welchem Thema beschäftigen soll. Alle bleiben gemeinsam fünf Jahre im Amt.

http://ec.europa.eu/index_de.htm

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Rat der Europäischen Union wird auch Ministerrat genannt. Er ist die Vertretung der Mitgliedsstaaten im politischen Geschäft der EU.

Schlägt die Kommission neue Richtlinien oder Vorordnungen vor, muss der Ministerrat im Namen der Mitgliedsstaaten zustimmen. Zu den entsprechenden Verhandlungen kommen nicht die Staats- und Regierungschefs zusammen. Die Staaten werden hier durch ihre Fachminster vertreten. Sie haben dem Rat auch seinen Namen Ministerrat gegeben. Wird also zum Beispiel ein Thema des Umweltschutzes diskutiert, kommen die Umweltminister der Länder zusammen.

Besondere Rolle kommt dem Ministerrat bei Fragen zu, die typische hoheitliche Aufgaben der Staaten betreffen, zum Beispiel im Bereich des Militärs und der Polizei.

Der Ministerrat muss im Namen der Mitgliedsstaaten auch den finanziellen Planungen und den geplanten Ausgaben der Kommission zustimmen.

http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/

Parlament der Europäischen Union (Europa-Parlament)

Das Parlament der Europäischen Union ist die Vertretung der Bürger der EU. Seine Abgeordneten werden alle fünf Jahren von den wahlberechtigten Bürgern gewählt. In ihrer ersten Sitzung nach einer Neuwahl bestimmen dann die Abgeordneten den Präsidenten des Parlaments aus den eigenen Reihen.

Schlägt die Kommission neue Richtlinien oder Vorordnungen vor, muss das Parlament im Namen der Mitgliedsstaaten zustimmen.

Das Parlament muss im Namen der Bürger auch den finanziellen Planungen und den geplanten Ausgaben der Kommission zustimmen.

Besondere Rolle kommt dem Parlament bei der Frage zu, wer neuer Kommissionspräsident werden soll. Das Parlament einigt sich dabei auf einige Vorschläge. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Europäische Rat den Kommissionspräsidenten. Hat der Kommissionspräsident die Kommissare ausgewählt, müssen diese wiederum vom Parlament bestätigt werden.

Das Parlament darf und soll alle Aktionen der andere EU-Institutionen kontrollieren und darf bei Streitigkeiten den Europäischen Gerichtshof mit einer Klärung beauftragen.

http://www.europarl.europa.eu/portal/de

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratendes Gremium. Er hat keine Entscheidungsgewalt innerhalb der Gesetzgebung der EU.
Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Entscheidungen der EU nicht nur aus politischer Sicht getroffen werden. Ihm gehören Vertreter unterschiedlicher Verbände aus allen EU-Mitgiedsstaaten an: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Forschung, Tier- und Umweltschutz, Landwirtschaft und andere.
Wenn die Kommission Vorschläge für Richtlinien oder Verordnungen erarbeitet, informiert sie den EWSA. Dieser kann zu den Vorhaben eine Stellungsnahme abgeben, die dann im Parlament und im Ministerrat berücksichtigt wird.

http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.de.home

Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Gremium. Er hat keine Entscheidungsgewalt innerhalb der Gesetzgebung der EU.
Seine Aufgabe ist es, angesichts der Größe der EU sicherzustellen, dass auch die Interessen einzelner Regionen, zum Beispiel der deutschen Bundesländer, berücksichtigt werden.
Dazu besuchen die Vertreter dieses Ausschusses die regionalen Parlamente und sind Ansprechpartner für Bürger und Politiker vor Ort. Wenn die Kommission Vorschläge für Richtlinien oder Verordnungen erarbeitet, informiert sie den Ausschuss der Regionen. Dieser kann zu den Vorhaben eine Stellungsnahme abgeben, die dann im Parlament und im Ministerrat berücksichtigt wird.
Umgekehrt überwacht der Rat der Regionen, dass die Vorgaben der EU auch auf regionaler Ebene umgesetzt werden.

http://cor.europa.eu/de/Pages/home.aspx

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht innerhalb der EU. Er verhandelt alle Verfahren, die die EU als solche betreffen oder die nationale Gerichte nicht klären können, da auch andere Länder beteiligt sind.

Jedes Mitgliedsland der EU darf einen Richter zum EuGH berufen.

Eine Entscheidung des EuGH ist für alle anderen Gerichte innerhalb der EU bindend: Sie dürfen dann keine anderslautenden Entscheidungen mehr treffen.

Der EuGH kann von den Institutionen der EU angerufen werden, aber auch von Firmen, Organisationen und Einzelpersonen. Er verhandelt immer in den Sprachen der beteiligten Länder.

Der EuGH kann Strafen gegen Personen, Firmen und Organisationen verhängen, aber auch gegen Staaten und Insititutionen der EU.

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/

Europäischer Rechnungshof

Die Aufgabe des Europäischen Rechnungshofs ist es, die Einnahmen und Ausgaben der EU zu prüfen und zu überwachen.

Er stellt sicher, dass das Geld nur für die Zwecke ausgegeben wird, die zuvor von Parlament und Minsterrat bestätigt wurden.

Der Rechnungshof macht seine Berichte öffentlich, so dass sie auch von den Bürgern eingesehen werden können.

Entdeckt oder vermutet der Rechnungshof falsche oder überflüssige Ausgaben, informiert er Ministerrat und Parlament, die dann dieser Frage nachgehen.

http://www.eca.europa.eu/de/Pages/ecadefault.aspx

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) wacht über die europäische Währung, den Euro. Sie soll unabhgängig von den Vorgaben der Politik arbeiten.

Die EZB beauftragt den Druck des Geldes, wacht über Goldreserven und kann Banken Geld leihen.

Sie soll so handeln, dass der Euro eine stabile und verlässliche Währung bleibt. Dazu kann sie mehr oder weniger Geld drucken lassen und die Zinsen, zu denen Banken sich Geld bei ihr leihen können, frei anpassen. Dadurch kann sie den Wert des Geldes beeinflussen.

https://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html

Das Dreick der Macht

Als Dreieck der Macht wird das Zusammenspiel der Institutionen Kommission, Ministerrat und Parlament bezeichnet. Sie kontrollieren sich gegenseitig und stehen im Zentrum des Gesetzgebungsprozesses der Europäischen Union.

Die nachfolgend verlinkte Grafik zeigt die Institutionen und ihre wichtigsten Aufgaben in einem Überblick.

Bild: www.hanisauland.de / Bundeszentrale für politsche Bildung / Stefan Eling