Erweiterung der Union

Von Erweiterung spricht man in der Europäischen Union, wenn Staaten der EU beitreten. Einem Beitritt gehen jahrelange Verhandlungen und Veränderungen in den Beitrittsländern voraus. Oft werden mehrere Länder gleichzeitig aufgenommen, daher spricht man auch von Erweiterungsrunden.

Kopenhagener Kriterien

Die Kopenhagener Kriterien definieren ganz allgemein und grundlegend, welche Voraussetzungen ein Land erfüllen muss, das Mitglied der EU werden will. Dem Beitritt müssen dann alle Mitgliedsländer zustimmen.

Zu den Kopenhagener Kriterien zählen:

Beitrittsrunden

1951

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande
(Insgesamt 6 Mitgliedsstaaten)

1973

Norderweiterung:
Großbritannien, Irland und Dänemark
(Insgesamt 9 Mitgliedsstaaten)

1981

Griechenland
(Insgesamt 10 Mitgliedsstaaten)

1986

Süderweiterung:
Spanien und Portugal
(Insgesamt 12 Mitgliedsstaaten)

1995

Österreich, Finnland und Schweden
(Insgesamt 15 Mitgliedsstaaten)

2004

Osterweiterung:
Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei
(Insgesamt 25 Mitgliedsstaaten)

2007

Rumänien und Bulgarien
(Insgesamt 27 Mitgliedsstaaten)

2013

Kroatien
(Insgesamt 28 Mitgliedsstaaten)

2020

Austritt Großbritanniens
(Insgesamt 27 Mitgliedsstaaten)

Derzeitige Beitrittskandidaten

Serbien, (Nord-)Mazedonien, Türkei, Montenegro und Albanien; Island hat den Prozess 2015 auf eigenen Wunsch abgebrochen.